Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schnellrecherche

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Milch
    kommentierte 's Antwort
    Gibt es keinen Kündigungsschutz?

  • Witness
    kommentierte 's Antwort
    § 5 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes ist da recht eindeutig

    "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen [...] genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."

    (Das würde sich dann in deinem Beispiel nur aufs BGB beziehen, der IHK-Text fällt nicht darunter.)

  • Dodo
    kommentierte 's Antwort
    Hm, der Satz findet sich sicher wortwörtlich in "jedem" Arbeitsvertrag; und da habe ich noch keine Quellenangaben gesehen. Anwälte formulieren sicher tagtäglich so, ohne dass sie Sorge hätte, jemandes Autorenschaft zu beschädigen.
    Die Miranda Rights/Warning und die deutsche Rechtsbelehrung werden auch in Krimis sorglos verwendet und "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ohne Quellennennung rezitiert.
    Das ist aber nur meine Meinung ohne jegliches Wissen dahinter.
    Im Netz findet man dazu keinerlei Angaben, nur wie man (Gesetze) in wissenschaftlichen Texten korrekt zitiert ...

  • Elementargeist
    antwortet
    Ich möchte in meinem Text für eine fiktive Agentur eine juristische Formulierung verwenden, und zwar entweder eine, die im BGB steht, oder eine, die die Industrie- und Handelskammer verwendet:

    "Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden." (BGB)

    "Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden." (Industrie- und Handelskammer Stuttgart)

    Darf ich diese juristischen Formulierungen verwenden oder sind sie urheberrechtlich geschützt? Bin ich eventuell verpflichtet, sie im Quellenverzeichnis zu belegen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Victoria
    kommentierte 's Antwort
    "Over" sagt man, wenn man eine Antwort erwartet und "out", wenn man keine braucht. Damit ist "over and out" unlogisch, aber in meinem Kopf hört es sich nicht falsch an ... vielleicht wegen den ganzen Filmen.

  • Lyriksoldatin
    antwortet
    Sagt man "over and out" beim Ende von Funksprüchen oder ist das ein Klischee?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Milch
    kommentierte 's Antwort
    Ich würde es eher mit: "Man muss die Möglichkeiten auch erkennen, wenn sie sich einem anbieten." übersetzen.

  • Dodo
    kommentierte 's Antwort
    Alles klasse Anregungen.
    Nachtmahr Dein Link bietet sogar "eine verkleidete Gelegenheit" an 😁
    Ich glaube, ich bekomm alle Eure Anregungen darin unter
    Und eine meiner optimistischen Prämissen auch.

  • magico
    kommentierte 's Antwort
    Ich sehe das wie Ankh. Ansonsten könntest du eine Abwandlung aus dem ausgelutschten "du erkennst eine Chance/Gelegenheit nicht mal, wenn sie dich in den Hintern beißt" probieren.

  • Ankh
    kommentierte 's Antwort
    So spontan würde ich sagen "es kommt oft anders, als man denkt" oder "unverhofft kommt oft", aber ich nehme an, du willst vor allem einen Schwerpunkt auf die Chance/ Gelegenheit haben? Da fiele mir jetzt kein typisches Sprichwort dazu ein. Hierzusprache packt man die Gelegenheit eher beim Schopfe, damit sie nicht entwischt ^^

    Vielleicht kannst du daraus was basteln. "Gelegenheiten tragen gerne mal Perücken" oder so?

  • Nachtmahr
    kommentierte 's Antwort
    1:1 gab es keine Entsprechung, aber ich hab es ähnlich durch linguee laufen lassen. Ergebnisse ohne Gewähr. https://www.linguee.de/englisch-deut...+disguise.html

  • Dodo
    antwortet
    Wie würdet Ihr "opportunity comes in disguise" hübsch übersetzen?
    Chancen kommen in Verkleidung? Haben wir da ein passendes deutsches Bonmot?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dodo
    kommentierte 's Antwort
    Klingt in erster Linie nach Gehirnerschütterung = Schädel-Hirn-Trauma Grad 1. Solange deutlich Symptome bestehen, würde man den Patienten beobachten, im Krankenhaus. Bei Trauma gegen den Kopf würde man auch ohne Symptome kontrollieren, wegen der Möglichkeit eines Subduralhämatoms, das sich erst verzögert entwickelt (walk and die).
    Erbrechen ist ein mögliches Einklemmungszeichen (kann zum Tod führen), daher würde auf jeden Fall mindestens ein Kopf-CT gefahren, um bei einem sichtbaren Befund neurochirurgisch und medikamentös den Hirndruck zu senken. Ist keine Hirnschwellung zu sehen, wird engmaschig klinisch-neurologisch kontrolliert.

  • JibJig
    antwortet
    Zu Schädel-Hirn Trauma habe ich in meiner Geschichte derzeit auch eine Frage.
    Wie lange muss man damit im Krankenhaus bleiben?
    Sollte noch sagen: Patient hat keine Erinnerungslücken, nur Schwindel, Schmerzen und Erbrechen.
    Ist das realistisch?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dodo
    kommentierte 's Antwort
    Dann ist es so Lass ihn nur lange Reha gehabt haben, dann glaub ich Dir das alles. Nur nicht: Nach zwei Wochen ging er wieder Fallschirmspringen …
Lädt...
X
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung