Es kommen ja immer mal wieder Fragen zum Copyright auf, daher starte ich hier mal einen allgemeinen Thread.
Mir geht es gerade darum, wie viel Text bzw. ob man überhaupt fremden Text (aus Büchern) z.B. auf seinen Blog kopieren darf.
Zuerst einmal die Belletristik. Ich erinnere mich just, dass ich einen alten Blogbeitrag habe, wo ich 5 Zeilen eines veröffentlichten Romans abgetippt habe, um anhand dessen etwas zu erklären. Ich frage mich nun, ob das legal ist, ob man generell ein bestimmtes Maß an Text ohne weiteres verwenden darf und wenn ja, wo die maximale Grenze liegt. Gibt es vielleicht irgendeine grundsätzliche Regel, die man dazu beachten muss? Oder müsste man sich da von jedem Verlag erst einmal die Genehmigung einholen?
Zweitens Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften: Wie sieht es da aus? Ich führe nebenbei einen Wissensblog und greife dafür immer wieder auf Fachliteratur zurück. Natürlich tippe ich die Sätze nicht einfach ab, sondern formuliere um, aber es gibt 4 Fälle von Verwerten, wo ich mir gerade ob der Legalität nicht ganz sicher bin:
Mir geht es gerade darum, wie viel Text bzw. ob man überhaupt fremden Text (aus Büchern) z.B. auf seinen Blog kopieren darf.
Zuerst einmal die Belletristik. Ich erinnere mich just, dass ich einen alten Blogbeitrag habe, wo ich 5 Zeilen eines veröffentlichten Romans abgetippt habe, um anhand dessen etwas zu erklären. Ich frage mich nun, ob das legal ist, ob man generell ein bestimmtes Maß an Text ohne weiteres verwenden darf und wenn ja, wo die maximale Grenze liegt. Gibt es vielleicht irgendeine grundsätzliche Regel, die man dazu beachten muss? Oder müsste man sich da von jedem Verlag erst einmal die Genehmigung einholen?
Zweitens Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften: Wie sieht es da aus? Ich führe nebenbei einen Wissensblog und greife dafür immer wieder auf Fachliteratur zurück. Natürlich tippe ich die Sätze nicht einfach ab, sondern formuliere um, aber es gibt 4 Fälle von Verwerten, wo ich mir gerade ob der Legalität nicht ganz sicher bin:
- Ein einzelner Satz, weil der einfach alles auf den Punkt bringt. In dem Moment gebe ich jedoch selbstverständlich Autor und Buch an (würde mich stark wundern, wenn das schon illegal wäre).
- Starke Verwertung des Inhalts eines Buches. Ich habe irgendwo eine Doktorarbeit liegen, die der einzige deutsche Text zu einem gewissen Thema ist und die ich dementsprechend häufig heranziehe. Weder schreibe ich Sätze ab noch formuliere ich sie nur stumpf um - aber die Doktorarbeit ist mir dennoch eine Vorlage und der Inhalt wird häufig aufgegriffen.
- Wie sieht es beispielsweise mit Übersetzungen aus? Hier geht es um ein Runengedicht, das im Jahre 2003 von einer gewissen Frau übersetzt wurde. Darf ich das einfach kopieren - mit Namensangabe - oder ist das illegal?
- Was ist mit Bildern? Beispielsweise Faksimile von einer Abschrift aus dem 18. Jahrhundert. Man findet diesen zwar nicht im Netz, aber eine Kopie (aus einem Buch) kann ja nicht auf dieses Buch zurückgeführt werden, sondern könnte ja in der Theorie auf einer eigenen Fotografie des Originals bestehen, oder?
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