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    Urheberrecht

    Es kommen ja immer mal wieder Fragen zum Copyright auf, daher starte ich hier mal einen allgemeinen Thread.

    Mir geht es gerade darum, wie viel Text bzw. ob man überhaupt fremden Text (aus Büchern) z.B. auf seinen Blog kopieren darf.

    Zuerst einmal die Belletristik. Ich erinnere mich just, dass ich einen alten Blogbeitrag habe, wo ich 5 Zeilen eines veröffentlichten Romans abgetippt habe, um anhand dessen etwas zu erklären. Ich frage mich nun, ob das legal ist, ob man generell ein bestimmtes Maß an Text ohne weiteres verwenden darf und wenn ja, wo die maximale Grenze liegt. Gibt es vielleicht irgendeine grundsätzliche Regel, die man dazu beachten muss? Oder müsste man sich da von jedem Verlag erst einmal die Genehmigung einholen?


    Zweitens Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften: Wie sieht es da aus? Ich führe nebenbei einen Wissensblog und greife dafür immer wieder auf Fachliteratur zurück. Natürlich tippe ich die Sätze nicht einfach ab, sondern formuliere um, aber es gibt 4 Fälle von Verwerten, wo ich mir gerade ob der Legalität nicht ganz sicher bin:
    1. Ein einzelner Satz, weil der einfach alles auf den Punkt bringt. In dem Moment gebe ich jedoch selbstverständlich Autor und Buch an (würde mich stark wundern, wenn das schon illegal wäre).
    2. Starke Verwertung des Inhalts eines Buches. Ich habe irgendwo eine Doktorarbeit liegen, die der einzige deutsche Text zu einem gewissen Thema ist und die ich dementsprechend häufig heranziehe. Weder schreibe ich Sätze ab noch formuliere ich sie nur stumpf um - aber die Doktorarbeit ist mir dennoch eine Vorlage und der Inhalt wird häufig aufgegriffen.
    3. Wie sieht es beispielsweise mit Übersetzungen aus? Hier geht es um ein Runengedicht, das im Jahre 2003 von einer gewissen Frau übersetzt wurde. Darf ich das einfach kopieren - mit Namensangabe - oder ist das illegal?
    4. Was ist mit Bildern? Beispielsweise Faksimile von einer Abschrift aus dem 18. Jahrhundert. Man findet diesen zwar nicht im Netz, aber eine Kopie (aus einem Buch) kann ja nicht auf dieses Buch zurückgeführt werden, sondern könnte ja in der Theorie auf einer eigenen Fotografie des Originals bestehen, oder?
    Gerade bei wissenschaftlichen Texten bin ich mir extrem unsicher. Denn hier lebt die Forschung ja eigentlich davon, dass man die Texte wieder und wieder verwertet, analysiert und widerlegt. Dann kann es ja nur schwerlich illegal sein, wenn man diese privat auf einem Blog bespricht, oder?
    Derweilen ist auf dem Feld schon alles gewachsen, bevor die wussten, warum und wie genau es gedeiht. - Franziska Alber

    So nah, so fern.

    #2
    Wissenschaftliche Texte, auch wenn Du sie umformulierst, müssen mit Quelle (Autor, Titel, ggf Zeitschrift oder epub, etc) genannt werden. Da gibt es kein Minimum, ein Satz reicht, um als Zitat gekennzeichnet werden zu müssen. Umformulieren zählt nicht als Eigenleistung.
    Ich glaube, wenn Du auch in den anderen Fragen die Quellen eindeutig angibst, bist Du im Zweifel näher an der Legalität als ohne. Oder Du holst Dir die explizite Erlaubnis des Autoren/Übersetzers.
    Ohne Quellenangabe oder Erlaubnis würd ich nichts von anderen verwenden.

    Kommentar


    • Kelpie
      Kelpie kommentierte
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      Quelle nenne ich eigentlich immer, vielleicht mitunter unauffällig mitten im Text, aber ... gut, das werde ich ändern und klassisch am Ende unter "Quellen" angeben.

      Vielen Dank schon mal, Dodo!

    #3
    Das Urheberrecht (Copyright ist das amerikanisch und britische Urheberrecht und es unterscheidet sich etwas von unserem) unterstützt die Bildung und Forschung, deshalb gibt es extra Paragraphen, die erlauben, Bildungsinstitutionen und Museen und Bibliotheken usw. Werke zu benutzen.

    Es geht vor allem darum, wofür du die Texte benutzt, nicht welche Texte es sind. Ob Belletristik oder Wissenschaft (und alles andere mit Schöpfungshöhe), sie besitzen dasselbe Urheberrecht.

    Wenn du die Textstelle brauchst, um etwas zu erklären, ist es nach zulässig. Deshalb ist es für wissenschaftliche Texte so gut wie immer zulässig.
    Nicht zulässig wäre z. B. ein cooles Zitat, nur weil es sich auf der Homepage als Banner hübsch macht, oder ein Klappentext/eine Leseprobe. Klappentexte oder Cover findet man häufiger auf Bücherblogs, weil die Verlage es explizit erlauben (man findet es auf der jewiligen Internetpräsenz unter Presse/Blogger).

    Übersetzungen sind eigenständige Werke mit Schöpfungshöhe, und daher auch mit eigenem Urheberrecht. Wenn der Urheber vom Originaltext schon 70 Jahr tot ist, der Übersetzer aber nicht, darf man die zwar den Originaltext benutzen, aber eben nicht die Übersetzung.

    Zu Punkt 4:
    Der Urheber aus dem 18. Jahrhundert ist höchstwahrscheinlich schon über 70 Jahre tot. Also darf ein Faksimile erstellt werden. Das Faksimile als 100%ige Kopie hat keine Schöpfungshöhe, da der Künstler nicht seine individuelle Kreativität hat einfließen lassen. (Nach dem gleichen Prinzip funktioniert das Gutenberg-Projekt). Theoretisch darfst du es benutzen.

    Ganz wichtig: Den Urheber zu nennen, reicht nicht aus. Wichtig ist der Zweck.

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      #4
      Wenn du die Textstelle brauchst, um etwas zu erklären, ist es nach zulässig. Deshalb ist es für wissenschaftliche Texte so gut wie immer zulässig.
      Hm, mir geht es eigentlich immer nur darum, etwas zu erklären. Sei es Belletristik, seien es die Beispiele der Sachtexte. Das ist ja schon mal positiv ...

      Wenn der Urheber vom Originaltext schon 70 Jahr tot ist, der Übersetzer aber nicht, darf man die zwar den Originaltext benutzen, aber eben nicht die Übersetzung.
      Okay, und wenn der Übersetzer beispielsweise Grimm war, dann kann ich es auch ohne Probleme verwenden. Gut, im Falle der 2003-Übersetzung werde ich mich wohl mit der Übersetzerin in Kontakt setzen müssen.

      Der Urheber aus dem 18. Jahrhundert ist höchstwahrscheinlich schon über 70 Jahre tot. Also darf ein Faksimile erstellt werden. Das Faksimile als 100%ige Kopie hat keine Schöpfungshöhe, da der Künstler nicht seine individuelle Kreativität hat einfließen lassen. (Nach dem gleichen Prinzip funktioniert das Gutenberg-Projekt). Theoretisch darfst du es benutzen.
      Super! Vielen Dank, Vickie. Das waren sehr klare Ansagen
      Derweilen ist auf dem Feld schon alles gewachsen, bevor die wussten, warum und wie genau es gedeiht. - Franziska Alber

      So nah, so fern.

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        #5
        Ohne Gewähr, nur wie ich es von der Uni bislang kenne:

        Zitat von Kelpie Beitrag anzeigen


        Zweitens Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften: Wie sieht es da aus? Ich führe nebenbei einen Wissensblog und greife dafür immer wieder auf Fachliteratur zurück. Natürlich tippe ich die Sätze nicht einfach ab, sondern formuliere um, aber es gibt 4 Fälle von Verwerten, wo ich mir gerade ob der Legalität nicht ganz sicher bin:
        Wenn du es umformulierst, paraphrasierst du, und auch da ist eine Quelle unbedingt erforderlich. Solang du nicht selbst forschst, sondern dich auf andere Forscher beziehst, musst du deine Umformulierungen mit Quellen untermauern.

        [*]Ein einzelner Satz, weil der einfach alles auf den Punkt bringt. In dem Moment gebe ich jedoch selbstverständlich Autor und Buch an (würde mich stark wundern, wenn das schon illegal wäre).
        Es ist auch nicht illegal.

        [*]Starke Verwertung des Inhalts eines Buches. Ich habe irgendwo eine Doktorarbeit liegen, die der einzige deutsche Text zu einem gewissen Thema ist und die ich dementsprechend häufig heranziehe. Weder schreibe ich Sätze ab noch formuliere ich sie nur stumpf um - aber die Doktorarbeit ist mir dennoch eine Vorlage und der Inhalt wird häufig aufgegriffen.
        Auch hier, wie beim Paraphrasieren, Quellenangabe. Wenn du es nicht so pingelig wie bei Uni-Arbeiten machen willst, dann reicht meiner Meinung (die aber keine juristische ist!!), die allgemeine Nennung der Quelle (also ohne einen Bezug auf bestimmte Seitenanzahlen, wenn du dich eben nicht wissenschaftlich der ganzen Arbeit widmest. Ich habe das bei einer HP von mir, die ich früher hatte, ähnlich gehandhabt.)
        [*]Was ist mit Bildern? Beispielsweise Faksimile von einer Abschrift aus dem 18. Jahrhundert. Man findet diesen zwar nicht im Netz, aber eine Kopie (aus einem Buch) kann ja nicht auf dieses Buch zurückgeführt werden, sondern könnte ja in der Theorie auf einer eigenen Fotografie des Originals bestehen, oder?
        Auch hier eine Quellenangabe zum Buch, mit "Abb." davor. Du platzierst also die Kopie irgendwo, betitelst sie beispielsweise mit "Abb. 1" und schreibst in der Quellenangabe die genaue Quelle samt Seite.
        VickieLinn Klingt auch wieder logisch. *grübel*
        Wir haben z.B. an der Uni ja einige alte Texte durchgenommen, die u.a. auch auf Gutenberg zur Verfügung stehen. Wir mussten trotzdem alle Quellen zitieren, egal ob Gutenberg oder ob irgendein anderes Buch wiederum von Gutenberg (oder sonst wo) die Quelle aufgegriffen hat. Ich dachte jetzt, es wäre mit Faksimile ähnlich. Wobei die Quellenangaben ja auch zur Überprüfung des eigenen Rumgefasels dienen und nicht nur dem Urheberrecht. Edit: Wobei, ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube, als wir mal via Power Point Gemälde analysieren mussten, war da auch nur die Originalquelle (also der Maler) angegeben und nicht die Quelle der Entnahme. Sicher bin ich mir jetzt aber nicht.

        Gerade bei wissenschaftlichen Texten bin ich mir extrem unsicher. Denn hier lebt die Forschung ja eigentlich davon, dass man die Texte wieder und wieder verwertet, analysiert und widerlegt. Dann kann es ja nur schwerlich illegal sein, wenn man diese privat auf einem Blog bespricht, oder?
        Ein Blog ist nicht privat. Gerade wenn du darin wissenschaftliche Texte besprichst und nicht nur über die Fressgewohnheiten deines Pudels referierst, kann dein Blog bereits als journalistische Tätigkeit gewertet werden.
        Und illegal ist es nicht -- es ist bloß wichtig, die Quellen korrekt zu nennen.

        /ohne Gewähr Ende.

        So, und ich schließe mich mal mit einer anderen Urheberrechtsfrage an:

        Ich werde unter einem Pseudonym veröffentlichen. Nun bin ich gerade bei den Titeleien. Und bin da beim Copyright 2017 (Verlag) angekommen. Als SPler gehört da dann wohl mein Name hin. Tja. -- Mein Name? Dann kann ich aufs Pseudonym auch pfeifen.
        Wobei ein Pseudonym mWn keinerlei rechtliche Relevanz hat (es sei denn, man lässt sich das Pseudonym polizeilich irgendwie als Zweitnamen eintragen ... was aber bei unbekannten Autoren schwer durchgehen wird). Wie ist das denn nun ... bin ich trotz Pseudonym der Urheber mit Urheberrechten? Auch wenn mein Pseudonym nach dem (c) und im Impressum steht?

        Kommentar


        • Dodo
          Dodo kommentierte
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          In der Medizin wird auch mit Seitenzahlangabe zitiert. Im Fließtext die (1) Nummer, in der Appendix die Quelle mit Autoren, Titel, Journal (Jahr), Ausgabe: Seite - Seite.

        • Kelpie
          Kelpie kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Aber wenn ich in meiner Arbeit immer wieder auf ein bestimmtes Werk zu sprechen komme, dann kann ich doch im Appendix nicht alle Seitenzahlen erwähnen, oder? Das System funktioniert doch nur mit Fußnoten am Ende der Seite bzw. Klammern innerhalb des Textes ...

        • Mona
          Mona kommentierte
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          Zu Fußnoten kann ich nicht viel sagen, weil ich dieses System kaum verwende.
          Wenn du die Seitenzahlen im Text angibst, listest du sie im Anhang nicht mehr auf, sondern dort dann das Werk samt Erscheinungsjahr usw. Wenn es sich um einen Sammelband handelt, listest du dann noch die Seitenzahlspanne auf. Ich vermute, dass Dodo letzteres meinte.

        #6
        Gut, dass du das mit dem Paraphrasieren genannt hast. Deshalb ist ja auch das Plagiieren nicht so gern gesehen.
        Wenn ich alle Füllwörter aus Twilight rausnehme und veröffentliche, ist es immer noch nicht mein Werk, zudem hätte ich Meyers Anwälte am Hals.

        Ob man etwas zitieren darf und (wenn man darf) wie man etwas zitieren muss, sind zwei verschiedene Themen, die unter zwei verschiedenen Paragraphen behandelt werden. Das größte Missverständnis ist, dass einige Leute die Quelle angeben und dann glauben, dass sie das Zitat benutzen dürfen.

        Das mit der Seitenzahl habe ich noch nirgends gelesen, außer bei den wissenschaftlichen Standards. Ich glaube, dass ist dazu da, damit man ordentlich arbeiten kann. Nachvollziehen und nachschlagen und so.


        Im Impressum muss deine Adresse stehen, kein Postfach oder so. Eine Bekannte hat an ihr Klingelschild und ihren Briefkasten ihr Pseudonym drangeklebt. Und irgendwie ging das. (Aber da würde ich noch recherchieren. )
        Auch wenn dein Klarname drinsteht, ergibt ein Pseudonym dennoch Sinn. Wenn du z. B. wegen Genre trennen willst ö. ä. Bei einem E-Book kannst du das Impressum auch ganz nach hinten legen. Dann können die Leute mit der Leseprobe noch nicht deine Adresse sehen.

        Kommentar


          #7
          Ach Mist, dann muss ich meine neue Romanidee wieder streichen. (Scherzchen).

          Ja, das stimmt. Im Zweifelsfall halte ich mich einfach immer nach dem 70-Jahre-tot-Grundsatz (außer natürlich bei wissenschaftlichen Arbeiten, da wärs ein bissi hinderlich, lol ^^).
          Und jo, mit den Seitenzahlen bezog ich mich eh auf die Wissenschaft, weil Kelpie das ja eingebracht hatte. Aber ich finde Seitenzahlenangaben nie verkehrt, weil ich mir immer denk, warum sollt ich als Nicht-Wissenschaftler ein ganzes Buch durchblättern müssen, wenn sich der Autor auf eine bestimmte Textstelle bezieht? -- Also wenns jetzt irgendein Zitat in ner SMS ist, oder ein Sprüchlein auf Facebook, ist mir das egal, aber wenn der Autor ein Zitat als Argument in nem Blog hernimmt, o.ä. ... find ich das nicht verkehrt.
          Wobei ich zugebe, da auch nicht immer so genau gewesen zu sein. Weil wenn man sich z.B. generell auf ein Buch stützt, und es rein aus dem Kopf wiedergibt, ist es für nichtwisseschaftliches Arbeiten schon auch relativ viel Aufwand, das Buch dann für einen kleinen Blog- oder Homepagetext dann noch mal zu zerlegen (find ich). Aber korrekter wärs halt. Außer in der Naturwissenschaft, wie ich mittlerweile gelernt hab ^^.

          Was das Impressum angeht: Ja, danke. Postfach habe ich nicht vor, aus eben jenen Gründen. Das Impressum an sich ist nicht das Problem, das geht mit Pseudonym und einer postfähigen Adresse (und das nach hinten verlegen wäre auch noch ein guter Tipp, danke.)
          Das Problem ist, was ich zum Copyright hinschreiben muss, damit ich das Urheberrecht für mein Buch besitze.
          Also anstatt:
          (c) 2017 Verlag XYZ
          dann:
          (c) 2017 Mein Pseudonym

          Aber mein Pseudonym ist halt kein ... wie heißt das ... geschäftsfähiger? .... also ... eh schon wissen ... rechtlich relevanter Name halt. Das heißt, man müsste vom Pseudonym erst mal auf mich schließen können.
          In einem anderen Forum las ich, eine Lösung sei, mich als Selbstverleger als Gewerbe anzumelden, und das Pseudonym dann quasi über meinen Verlag laufen zu lassen, sodass ich als Verlag das Urheberecht besitze.

          Ich verwende das Pseudonym halt nicht nur wegen dem Genre, sondern auch ein wenig zum Selbstschutz. Eh nicht sehr konsequent, weil man eh schnell draufkommt, wer ich bin ^^. Aber ich muss meinen vollen Namen ja nicht jedem auch noch aufm Silbertablett servieren. Wer mich stalken möchte, kann sich wenigstens 5min anstrengen.

          Kommentar


          • Victoria
            Victoria kommentierte
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            Du hast immer ein Urheberrecht auf dein Werk. Auch jetzt schon. Jede einzelne Datei, die du an deine Testleser schickst, hat Urheberrecht.
            Copyright ist was anderes.

          • Mona
            Mona kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Oh, cool.
            Danke.
            Ja, öhm. Der genaue Unterschied leuchtet mir ja bis heute nie ein. Hast Du da nähere Infos?
            Ich denk nur immer, so zum Absichern is beides gut, ha ha. ^^

          • Victoria
            Victoria kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            https://de.wikipedia.org/wiki/Copyrightzeichen

            Copyright ist nicht deutsch. Das Copyright law der USA unterscheidet sich vom Urhebergesetz Deutschlands. Der wesentliche Unterschied liegt wohl in der Wirtschaftlichkeit.

            In Deutschland scheint es trotzdem anerkannt zu sein, statt "Mona ist Urheberin" scheinbar international © Mona zu schreiben.

          #8
          Mona Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist zu gewerbesteuerpflichtig, umsatzsteuervoranmeldepflichtig, ....
          Würde ich als freiberuflicher Autor auf jeden Fall vermeiden.

          Pseudonym plus postfähige Adresse, würde ich auf jeden Fall nochmals genauer überprüfen. Meiner Meinung nach geht das nicht zusammen. Ein Zettelchen mit deinem Pseudonym am Briefkasten ist zwar eine nette Idee, reicht aber -soweit ich weiß - dem Telemediengesetz nicht. Es sei denn, du hast das Pseudonym im Ausweis eintragen lassen.
          Wenn du deinen Klarnamen nicht angeben willst, kann ich dir nur zu einem Autorenservice raten. Persönlich arbeite ich mit Papyrus. Die bieten neben ihrem Schreibprogramm auch einen kostenlosen Impressumservice an. Wenn du deinen Namen hinterlegst, kannst du mehrere Pseudonyme damit verlinken und die Postadresse von Papyrus angeben. (Lustigerweise haben wir beide den gleichen Straßennamen.) Sollte tatsächlich mal Post ankommen, was bei mir noch nie der Fall war, schicken sie es dir kostenpflichtig zu. Da Pap deine Adresse hat,ist das völlig legal.

          Außer Pap gibt es noch andere, die einen solchen Service anbieten, jedoch nicht gratis. Ein Argument mehr für Pap.
          I love deadlines. I like the whooshing sound they make as they fly by.

          Douglas Adams

          Kommentar


          • Mona
            Mona kommentierte
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            Den Impressumservice den ich in Anspruch nehmen werde, ist wohl auch "wasserdicht", und das mit Papyrus und dem Medienanwalt kann ich bestätigen. Kann Peter also nur zustimmen.

          • treogen
            treogen kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Ich schrieb damals:
            "Ja, ich weiß - gibt es. Allerdings stehe ich dem skeptisch gegenüber.
            Das Bayerische Pressegesetz (BayPrG) ist da nämlich ganz eindeutig (und in den anderen Bundesländern dürfte es ähnlich behandelt werden).

            Auf jedem in Bayern erscheinenden Druckwerk muss der Drucker und Verleger, beim Selbstverlag der Verfasser oder Herausgeber genannt sein. Anzugeben sind Name oder Firma und Anschrift.
            BayPrG Art. 7 [Impressum] Abs (1)
            Impressumsdienste agieren demnach eindeutig nicht mal in einer Grauzone, sondern sie erklären einen Sachverhalt für mit dem Gesetzen vereinbar, obwohl er es definitiv nicht ist

            Somit agieren diese Impressumsdienste in einer Grauzone, die irgendwann garantiert mittels einem Präzedenzfall abgeschafft werden wird. "

            Daran hat sich auch nichts geändert. Ich hab auch nicht mehr Informationen über das Thema als vor 2 Monaten.
            Aber zumindest für Druckwerke, die in Bayern veröffentlicht werden, muss der Verfasser seinen Namen und Anschrift offenlegen. Ein Service reicht nicht.
            Das es bislang nicht abgemahnt wurde, heißt nicht, dass es rechtens wäre.
            Bei der Verlagsabgabe hat es über 50 Jahre gedauert, bis jemand dagegen geklagt hatte - und durchgekommen ist.

            Das soll jetzt nicht heißen, dass jeder, der so einen Dienst nutzt, abgemahnt wird.
            Das soll nur heißen, dass die Gefahr besteht. Genauso wie vor 20 Jahren im Internet die Gefahr bestand, abgemahnt zu werden, wenn man eine private, werbefinanzierte Webseite betrieb und dort kein gültiges Impressum hatte.
            Ich kann nicht sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit wirklich ist. Anscheinend sind die Medienanwälte zur Zeit immer noch verstärkt an offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen, Streaming- und Sharingfällen dran. So lange die lukrativer sind, weil da große Firmen hinterstecken, kann so was popeliges wie ein SP-Impressum Glück haben.
            Aber ich kann sagen, dass die Gefahr besteht.

          • treogen
            treogen kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Ansonsten ist die Situation doch sehr ähnlich, wie mit einem Verlag, der auch zwischen Pseudonym und Außenwelt sitzt.
            Nein, das ist absolut nicht vergleichbar.

            Wenn nämlich ein Schadensfall eintritt, ist immer der Verlag regresspflichtig - deswegen MUSS der drin stehen. Klar, am Ende reicht der das auch nur zum Autoren durch, aber in der Schußlinie steht immer erstmal der Verlag.
            Ich glaube jedoch nicht, dass dein Autorenservice sich statt deiner auf die Anklagebank setzt.
            Daher kann man das absolut nicht vergleichen. Es muss der mit einer ladungsfähigen Adresse dastehen, der auch tatsächlich dafür haftbar gemacht werden kann. Das ist im Falle des Verlagsautors der Verlag, im Falle des Selfpublishers der Autor.

          #9
          Mona
          DU hast den Text geschrieben, es ist DEINE Schöpfung. Du wirst nicht irgendwie einfach dein Recht verlieren. Selbst wenn du es willst, kannst du dein Urheberrecht nicht weitergeben oder vererben oder sonst was. Da musst schon jemand einen Unfall inszenieren und 70 Jahre warten, bis du dein Urheberrecht nicht mehr hast.

          Ein Nutzungsrecht ist etwas anderes.
          Du bleibst der Urheber, aber du gibst (deine Zustimmung!) jemanden das Recht, dein Werk zu verwerten. Zum Beispiel dem Verlag, der deinen Text regidiert und vermarktet.

          Kommentar


          • Mona
            Mona kommentierte
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            Okay. Meine Schöpfung. <3
            Jetzt fühle ich mich besser. Danke. (Hoffentlich kommt jetzt keiner auf doofe Gedanken, ha ha .)

            So. Danke fürs Aufrütteln. Jetzt kann ich mich erst mal wieder dem Manuskript widmen.

          #10
          Verbessert mich, wenn ich hier völlig falsch liege, aber meines Wissens nach greift das copyright beim Erstellen des Textes. Eine Veröffentlichung ist nicht notwendig. Daher speichere ich regelmäßig meine Entwürfe bei copyrighthouse ab.
          I love deadlines. I like the whooshing sound they make as they fly by.

          Douglas Adams

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          • Mona
            Mona kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Keine Ahnung ^^. Aber copyrighthouse hab ich auch noch nicht gehört/gelesen und werde es mir gleich ansehen

          #11
          Okay, ich muss nochmal nachhaken ^^

          Zitat von VickieLinn
          Das Faksimile als 100%ige Kopie hat keine Schöpfungshöhe, da der Künstler nicht seine individuelle Kreativität hat einfließen lassen. (Nach dem gleichen Prinzip funktioniert das Gutenberg-Projekt). Theoretisch darfst du es benutzen.
          Was ist mit "nicht-schriftlichen" Objekten, die aber per se kein Eigentum von jemandem sind? Konkret gesagt: Runensteine und -inschriften, archäologische Funde und z.B. die Aufnahme von Grabplatten, die jetzt nicht als ein künstlerisches Werk zu verstehen ist, sondern als die schlichte optische Digitalisierung eines Gegenstandes. Beispielsweise ein Bild wie dieses hier: http://www.econ.ohio-state.edu/jhm/a...earCropped.jpg

          Gelten da Urheberrechte?
          Derweilen ist auf dem Feld schon alles gewachsen, bevor die wussten, warum und wie genau es gedeiht. - Franziska Alber

          So nah, so fern.

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          • Victoria
            Victoria kommentierte
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            Guck mal beim KunstUrhG nach
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