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    Was muss in ein Buch?

    Ja, einfache Frage, oder? Was muss in ein Buch?

    Ich plane meine aktuellen Lyr-texte in einer Anthologie zu einem EBook zu packen, so professionell wie möglich. Das Cover sitzt ... fast. Und die texte wurdne bereits eingefügt. Doch was nun? Wo kommt das Impressum hin? Wie hat es auszusehen? Wie genau sie die aufteilung in einem Ebook aus?
    Zuletzt geändert von Julestrel; 03.10.2016, 17:39. Grund: Von "Kreatives Schreiben" nach "Rund ums Veröffentlichen" verschoben.

    #2
    Guck dir doch mal eBooks auf Amazon oder in deinem Bücherregal an

    Wenn ich mir ein Print aus dem Regal ziehe, dann würde ich sagen:
    • Cover (mit Titel, Autor und ggf. Verlag)
    • Auf einer der ersten Seite erneuter Titel, Autor, Verlag. Außerdem nähere Bezeichnung des Titels (der wievielte Teil, Name der ganzen Saga), "Roman" sowie Übersetzer.
    • Nächste Seite: Bemerkungen (genannte Personen sind fiktiv, aufgrund des Textumfanges musste der Roman gespalten werden usw. usf.), FSC-Logo, dann dieser ganze Textbatzen mit Verlag, Internetseite des Verlags, Originalsausgabe unter dem Titel XY erschienen, Erscheinungsdatum des Originals (mit Zusatz "by Autor XY"), "Für die deutsche Ausgabe" Jahreszahl + Verlag mit Gründungsdatum, Alle (deutschsprachigen) Rechte vorbehalten, Printed in Germany, Umschlaggestaltung von XY, deren Website, Verwendung der Illustration von XY, Setzung von XY, gedruckt und gebunden von XY, ISBN, wievielte Auflage
    • Inhaltsverzeichnis
    • Roman
    • Anschließend die Anhänge
    • Danksagung
    • "Der Autor"
    • Weitere Bücher des Autors
    • Karte (die kann aber auch vorne stehen)
    • Weitere Bücher des Verlags

    Ich schätze mal, die Verlagssachen kannst du bei Selfpublishing weglassen Aber wie gesagt, das war jetzt ein Printbuch, eBooks habe ich keine.
    Derweilen ist auf dem Feld schon alles gewachsen, bevor die wussten, warum und wie genau es gedeiht. - Franziska Alber

    So nah, so fern.

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      #3
      Du kannst dich etwas auf den Wikipedia-Seiten über Buchbestandteile durchklicken. Besonders interessant ist bestimmt die Titelei.

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        #4
        So ich habe jetzt:
        1. Cover
        2. Leere Seite
        3. Seite mit Infos über das Buch und über den Autoren
        4. Titel der Anthologie, Name des Autors usw.
        5. Impressum
        6. Danksagung
        7. Inhaltsverzeichnis
        8. Roman

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          #5
          Danksagung muss nicht sein, das ist durchaus fakultativ, das gilt auch für ein Inhaltsverzeichnis.
          Impressum ist aber wirklich wichtig.

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          • Peter
            Peter kommentierte
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            Bei einem eBook wird eigentlich ein Inhaltsverzeichnis mit Sprungmarken erwartet.

          #6
          Leerseite macht bei einem eBook keinen Sinn. Würde ich weglassen.
          I love deadlines. I like the whooshing sound they make as they fly by.

          Douglas Adams

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          • Davebones
            Davebones kommentierte
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            Ja, gut. Da vertraue ich auf dein SP-Wissen. Eine Leerseite macht für mich selbst in einem Printbuch keinen sinn.

          #7
          Ich möchte zu meinen Forstmannen eine kleine Karte erstellen. Die läuft auch ganz gut, aber ... wie füge ich sie ein? Einfach ins Dokument "pappen" und es wird dann via Calibre mitübernommen? Muss die Karte Normseiten-Größe haben? Und wie kann ich entscheiden, dass es, sobald es via Calibre konvertiert wurde, die Karte auf einer Doppelseite abgebildet wird?

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          • Peter
            Peter kommentierte
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            Überleg dir das mit der Karte. Es gibt auf dem Reader keine Doppelseiten. Größer als Bildschirm geht bei normalen eBooks nicht. (enhanced ebooks mit skalierbaren Karten, sind nicht verbreitet)
            Auflösung ist nicht doll und Farbe ist auch nicht, wenn du auf Kindle gehen willst.

          • Davebones
            Davebones kommentierte
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            Danke für die Info. Gott sei Dank bin ich absolut grauenhaft, was das erstellen von karten ist. Daher hat sich das Problem vor einigen Minuten von selbst aufgelöst

          • Peter
            Peter kommentierte
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            Ich hatte für Karten mal den Campaign Cartographer bei einem Freund ausprobiert. Es sollte eigentlich idiotensicher sein, aber was Tolles habe ich auch nicht hinbekommen. Für alles mit Grafik, habe ich echt kein Händchen.

          #8
          Zitat von Kelpie Beitrag anzeigen
          Guck dir doch mal eBooks auf Amazon
          Vorsicht!
          Wenn er ein Ebook eines Splers nimmt, der beim Impressum geschlampt hat und macht es genauso, dann hat er de facto ein abmahnbares Ebook herausgegeben (was übrigens in Deutschland je Fall auf bis zu 50.000 Euro hinausläuft).

          Um halbwegs auf Nummer Sicher zu gehen, müsstest du ein Verlags-Ebook nehmen. Um ganz sicher zu gehen, das Verlagsbuch eines Publikumsverlages.

          Zitat von Milch Beitrag anzeigen
          Danksagung muss nicht sein, das ist durchaus fakultativ, das gilt auch für ein Inhaltsverzeichnis.
          Impressum ist aber wirklich wichtig.
          Zum Inhaltsverzeichnis - oder fehlenden Inhaltsverzeichnis - muss ich sagen, dass ich bereits "Punktabzug" für fehlendes Inhaltverzeichnis bekommen habe.
          Eine Leserundenteilnehmerin äußerte im Rahmen der Runde, dass sie definitiv 1 Punkt für den Aufbau - fehlendes Inhaltsverzeichnis und ihr nicht genehme Kapitellänge - abziehe.
          Sie hielt ein Ebook ohne Inhaltsverzeichnis für nichtakzeptabel. Das wurde von einigen bestätigt, von anderen für nicht notwendig gehalten, aber auf jeden Fall wurde es für nicht störend erklärt, wenn es existiert hätte.
          Wohlgemerkt: für einen Roman, dessen Kapitel keinen Titel und keine Beschreibung, sondern nur eine Nummer hatten.
          Aus der damaligen Erfahrung mache ich in alle Ebooks Inhaltsverzeichnisse.

          Zitat von Peter Beitrag anzeigen
          Leerseite macht bei einem eBook keinen Sinn. Würde ich weglassen.
          Absolut richtig.
          Viele Formatierungsregeln, die man vom Print her kennt, machen im Ebook keinen Sinn.
          Der Schmutztitel ist genauso überflüssig, wie Blocksatz, Schriftarten mit Serifen oder ein klassisches Neunerschema.
          Deswegen würde ich mich da auch nur ungern an Printbüchern orientieren.

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          • treogen
            treogen kommentierte
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            @Traummuschel:
            Das reicht bei im Handelsregister eingetragenen Firmen. Da dieses Register von Amtsgerichten geführt wird und im Rahmen der Offenlegungspflichten des Unternehmens regelmäßig aktualisiert wird, ist mehr als der Name der Firma und der Ort für diese Unternehmensformen nicht notwendig.
            Das reicht nicht bei nicht eingetragenen Firmen (wie der meinen) oder Selfpublishern. Die müssen tatsächlich die komplette ladungsfähige Adresse angeben - ein Postfach genügt übrigens nicht.

          • Traummuschel
            Traummuschel kommentierte
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            treogen : Ah verstehe
            Kann mir noch einer erklären, warum ein Impressumdienst als ladungsfähige Adresse zählt, selbst wenn er am anderen Ende des Landes ist, aber die Adresse meiner Mutter beispielsweise nicht? Das kommt mir doch etwas suspekt vor.

          • treogen
            treogen kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Ähm - bei dem Impressumsdienst bin ich mir noch nicht sicher, ob das tatsächlich als ladungsfähige Adresse gilt. Bei deiner Mutter gilt es, wenn es dein Hauptwohnsitz ist. Ich kopier mal aus Wikipedia:
            ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
            Das wäre weder bei der Wohnung deiner Mutter - so du nicht auch dort wohnst - noch bei dem Impressumsdienst der Fall, weswegen ich beides als nicht ladungsfähig ansehen würde.
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