Ich schiebe hier vor meine eigentliche Frage eine kleine allgemeine Info, weil ja nicht alle von uns als Verlagsautor*innen unterwegs sind.
(Und, sorry, aber der Kürze halber schreibe ich hier weiter im generischen Maskulinum und meine damit ausdrücklich Autor*innen, Leser*innen, Rezensent*innen u.s.w. jeglichen Geschlechts.)
Viele Leute glauben, als Verlagsautor würde man bliebig viele Exemplare des eigenen Buchs vom Verlag bekommen. Dem ist nicht so. Man bekommt üblicherweise ein Exemplar für sich selbst.
Manchmal bekommt man noch mehr Exemplare dazu, die man dann als Rezensionsexemplare weitergeben darf. Diese dürfen nicht verkauft werden, sondern nur umsonst an die Rezensenten weitergegeben werden.
Jetzt liest man aber öftes mal irgendwo auf Social Media Berichte von Autoren, die erzählen, sie hätten von einem ihrer Romane hunderte selbst verkauft. Dafür gibt es zwei legale Möglichkeiten.
1.) Der Verlag stellt dem Autor eine gewisse Anzahl Bücher zur Verfügung, die dieser verkaufen soll. Z.B. kriegt der Autor 20 Bücher, fährt damit zu einer Messe und verkauft dort 12 davon. Die 8 unverkauften Bücher gibt er dem Verlag zurück. Das eingenommene Geld gibt er vollständig dem Verlag. Irgendwann später bekommt der Autor seine Tantiemen ausgezahlt. Diese gibt er ehrlich gegenüber dem Finanzamt als Einnahmen an.
2.) Der Autor kauft dem Verlag eine gewisse Anzahl Exemplare des eigenen Buchs ab. Er muss dabei nicht den vollen Preis zahlen, sondern bekommt Autorenrabatt, üblicherweise in der Gegend von 10%. (Das ist einer der wenigen Fälle, bei denen in Deutschland die Buchpreisbindung nicht greift.) Der Autor verkauft diese Exemplare jetzt zum vollen Handelspreis. Den dadurch erzielten Gewinn darf er behalten.
So, und jetzt meine Fragen an die Steuerexperten:
In Möglichkeit 1 arbeitet der Autor ja als kostenloser, nicht-angestellter Verkäufer für den Verlag. Außerdem hat er manchmal sogar selbst Kosten, nämlich dann, wenn er die Bücher nicht im heimischen Wohnzimmer an Freunde und Verwandte verkauft, sondern z.B. extra dafür zu einer Messe fährt und Anfahrt, Unterkunft etc. zahlt. Deshalb zahlen manchmal (!) die Verlage den Autoren eine kleine Aufwandsentschädigung für ihre Verkäufertätigkeit.
Frage: Wie gibt man diese Aufwandsentschädigungs-Einnahme korrekt dem Finanzamt gegenüber an?
In Möglichkeit 2: Wie gibt man den Gewinn aus den eigenen Verkäufen gegenüber dem Finanzamt an?
In beiden Fällen hat man ja meherer Möglichkeiten: Schlägt man die Extra-Einnahmen auf die eingenommenen Tantiemen auf? Gibt man sie als Extra-Posten an, und wenn ja als was? Zieht man sie von den Werbungskosten ab?
(Und weil das immer wieder behauptet wird: nein, man muss als frei-/nebenberuflicher Autor kein eigenes Gewerbe anmelden.)
(Und, sorry, aber der Kürze halber schreibe ich hier weiter im generischen Maskulinum und meine damit ausdrücklich Autor*innen, Leser*innen, Rezensent*innen u.s.w. jeglichen Geschlechts.)
Viele Leute glauben, als Verlagsautor würde man bliebig viele Exemplare des eigenen Buchs vom Verlag bekommen. Dem ist nicht so. Man bekommt üblicherweise ein Exemplar für sich selbst.
Manchmal bekommt man noch mehr Exemplare dazu, die man dann als Rezensionsexemplare weitergeben darf. Diese dürfen nicht verkauft werden, sondern nur umsonst an die Rezensenten weitergegeben werden.
Jetzt liest man aber öftes mal irgendwo auf Social Media Berichte von Autoren, die erzählen, sie hätten von einem ihrer Romane hunderte selbst verkauft. Dafür gibt es zwei legale Möglichkeiten.
1.) Der Verlag stellt dem Autor eine gewisse Anzahl Bücher zur Verfügung, die dieser verkaufen soll. Z.B. kriegt der Autor 20 Bücher, fährt damit zu einer Messe und verkauft dort 12 davon. Die 8 unverkauften Bücher gibt er dem Verlag zurück. Das eingenommene Geld gibt er vollständig dem Verlag. Irgendwann später bekommt der Autor seine Tantiemen ausgezahlt. Diese gibt er ehrlich gegenüber dem Finanzamt als Einnahmen an.
2.) Der Autor kauft dem Verlag eine gewisse Anzahl Exemplare des eigenen Buchs ab. Er muss dabei nicht den vollen Preis zahlen, sondern bekommt Autorenrabatt, üblicherweise in der Gegend von 10%. (Das ist einer der wenigen Fälle, bei denen in Deutschland die Buchpreisbindung nicht greift.) Der Autor verkauft diese Exemplare jetzt zum vollen Handelspreis. Den dadurch erzielten Gewinn darf er behalten.
So, und jetzt meine Fragen an die Steuerexperten:
In Möglichkeit 1 arbeitet der Autor ja als kostenloser, nicht-angestellter Verkäufer für den Verlag. Außerdem hat er manchmal sogar selbst Kosten, nämlich dann, wenn er die Bücher nicht im heimischen Wohnzimmer an Freunde und Verwandte verkauft, sondern z.B. extra dafür zu einer Messe fährt und Anfahrt, Unterkunft etc. zahlt. Deshalb zahlen manchmal (!) die Verlage den Autoren eine kleine Aufwandsentschädigung für ihre Verkäufertätigkeit.
Frage: Wie gibt man diese Aufwandsentschädigungs-Einnahme korrekt dem Finanzamt gegenüber an?
In Möglichkeit 2: Wie gibt man den Gewinn aus den eigenen Verkäufen gegenüber dem Finanzamt an?
In beiden Fällen hat man ja meherer Möglichkeiten: Schlägt man die Extra-Einnahmen auf die eingenommenen Tantiemen auf? Gibt man sie als Extra-Posten an, und wenn ja als was? Zieht man sie von den Werbungskosten ab?
(Und weil das immer wieder behauptet wird: nein, man muss als frei-/nebenberuflicher Autor kein eigenes Gewerbe anmelden.)
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