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Die Rechte beim Verlagsvertrag

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    Die Rechte beim Verlagsvertrag

    Hallo Leute,

    es ist tatsächlich passiert: Ein E-Book-Verlag und ein Magazin wollen meine Kurzgeschichte haben und haben innerhalb von Zwei Tagen hintereinander geantwortet 😍😨
    Jetzt ist meine Frage:
    Im Blankovertrag des E-Book-Verlages steht unter dem Punkt "Exklusivrechte":
    * Digitale Buch-Publikation (E-Book)
    * Recht zur Hörbarmachung des Werkes als Tonaufnahme (Herstellungsrecht)
    * Nicht-physischer Vertrieb (wie z.B. On-Demand Download/Stream)
    * Physischer Vertrieb (wie z.B. CD)
    * Vermarktung der Tonaufnahmen Unbekannte künftige Nutzungsarten


    Ich habe keine Ahnung, wie sowas abläuft. Unterschrieben habe ich nichts, nur gesagt, dass ich mit dem Vertrag einverstanden bin. Bis dahin hatte sich das Magazin noch nicht gemeldet. Zudem möchte das Magazin noch ein paar Änderungen vornehmen. Dazu wollen die das Manuskript lektorieren, was bis April aber dauern kann.
    Ich werde natürlich nicht pokern, würde aber gerne wissen, was ich mit der Geschichte noch machen kann. So wie ich das verstehe, sichert sich der E-Book-Verlag nur die Rechte für das E-Book, Print ist ja nicht dabei. Ich traue mich aber auch nicht direkt nachzufragen
    😅 Ich würde auch nicht pokern und dann eher dem Magazin absagen, wenn das kritisch werden könne. Bin trotzdem unsicher, wie ich jetzt vorgehen soll.

    Habt ihr das auch einmal erlebt oder kennt ihr euch da aus? Ich bin sowieso total aufgeregt, weil ich nie damit gerechnet hätte, dass gleich zwei verschiedene Verlage bzw. Magazine die Geschichte haben wollen.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Gloria Regali
    Unter den Masken (2021) - Booksnacks/dp DigitalPublishers
    Nordfriesentote (2021) - Twentysix

    #2
    Herzlichen Glückwunsch. Hört sich gut an.

    Tipps geben, kann ich dir leider nicht. Mit Verlagen habe ich noch nie etwas zu tun gehabt.
    I love deadlines. I like the whooshing sound they make as they fly by.

    Douglas Adams

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    • Gloria Regali
      Gloria Regali kommentierte
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      Vielen Dank. Bin auch total aufgeregt, aber auch etwas überfordert. Ich neige dann dazu, jeden weiteren Schritt tausendfach zu überdenken. Hantieren mit hochinfektiösen Material ist nichts dagegen xD

    #3
    Das Wichtigste ist, offen zu sein. Ich würde den E-Book-Verlag direkt fragen, ob der Vertrag bedeutet, dass sie vom dem Recht, deine KG gedruckt zu veröffentlichen abtreten. Dann hast du sozusagen noch einen Beweis (in schriftlicher E-Mail-Form) und kannst nichts falsch machen. Falls du etwas im Kleingedruckten überlesen hast, müssen sie sich ja dann darauf hinweisen. Dem Magazin würde ich dann aber auch sagen, dass die Rechte für E-Book und Ton bei dem jemand anderem liegen. Nicht, dass sie im Nachhinein auf eigene Faust eine Online-Version von deiner KG veröffentlichen, und dann sitzt du (im schlimmsten Fall allein) mit den Problemen da.

    Wenn du selbstsicher bist, kannst du beiden Parteien sagen, dass es Konkurrenz gibt, und dass du ein paar Prozente mehr haben willst, wenn sie wollen dass du den Vertrag unterschreibst. Du bist keine Bittstellerin. Du bist Vertragspartnerin.

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    • Victoria
      Victoria kommentierte
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      Ich denke, dass man dieses Risiko in Kauf nehmen sollte. Nicht, das man sich in etwas reinreitet.
      Es ist niemals die letzte Chance.

    • Gloria Regali
      Gloria Regali kommentierte
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      @ Victoria

      Da hast du recht. Stimmt schon. Man neigt nur dazu, sich möglichst unkompliziert zu verhalten, wenn man sowieso schon froh ist, genommen zu werden (Dankbarkeit und Unterwürfigkeit und so ^^).

      Wie würdest du denn grundsätzlich weiter vorgehen? Ich habe ein fertiges und lektoriertes Manuskript hier liegen. Wann würdest du/ihr die da drauf ansprechen? Oder allgemein fragen, wie es mit weiteren Manuskripten aussieht? Meine Frage dabei wäre, ob die es lieber wieder offiziell über das Formular wollen oder ob ich es direkt der Anprechpartnerin schicken kann. Will die ja auch nicht zuspammen.

      Oh man, ich fühle mich als ob ich ein rohes Ei ohne Schale balanciere xD

    • Victoria
      Victoria kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Ich würde das mit dem weiteren Manuskript einfach nebenbei ganz locker fallen lassen.
      Aber das wäre meine ganz persönliche Art, damit umzugehen.

    #4
    Ich nutze mal meinen Thread für eine andere, aber ähnliche Frage:

    Ich möchte ja gerne meinen Tierkrimi irgendwann veröffentlichen lassen. Nun habe ich aus Spaß eine Kurzgeschichte als Fortsetzung geschrieben (steht für sich alleine, spielt aber zeitlich nach meinem Roman und löst einen eigenen, kurzen Kriminalfall). Angenommen, ich würde diese Kurzgeschichte bei dem Verlag unterbrigen: Wäre der Roman dann "verbrannt"? Könnte ich den dann nirgendwo anders mehr unterbringen? Ich will den Verlag nicht mit beidem überrennen (@ Vicky, ich soll weitere Projekte einfach normal einreichen, war letztendlich die Antwort 😅) , und ich frage mich nun, ob ich die Kurzgeschichte lieber in der Schublade lasse. An sich wäre die als "Appetithäpchen" gut geeinget, aber ich befürchte, dass der Roman für andere Verlage uninteressant ist.
    Wie ist das in der Verlagswelt?
    Unter den Masken (2021) - Booksnacks/dp DigitalPublishers
    Nordfriesentote (2021) - Twentysix

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    • Ena
      Ena kommentierte
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      Soweit ich weiß, ist das kein Problem. Hab zumindest noch nie gehört, dass sich darum jemand in der Buchwelt schert.

    • Gloria Regali
      Gloria Regali kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Ena

      Danke für die Antwort. Ich hatte mir mal eine Diskussion von vor ein paar Jahren gelesen, finde die aber nicht mehr wieder, wo das Thema behandelt wurde. Daher hatte ich etwas Angst, dass dadurch die Geschichte irgendwie "verbrannt" ist.
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