Wir haben das Thema gerade in einem anderen Thread gestreift. Aber ich denke, es ist zu wichtig, um in Kommentaren versteckt abgehandelt zu werden, deshalb mache ich einen eigenen Thread dafür auf.
Wenn man veröffentlicht hat, dann kann man gewöhnlich Exemplare des eigenen Buchs mit Autorenrabatt vom Verlag kaufen. Es tauchte die Frage auf, ob es legal ist, diese weiterzuverkaufen.
Vorab, ich bin natürlich kein Jurist. Korrekturen sind daher herzlich willkommen. Und ich beziehe mich explizit nur auf Deutschland. Aber ich schreibe hier mal, was meinem Kenntnisstand entspricht und was ich größtenteils auf der Seite vom Börsenverein des deutschen Buchhandels gelesen habe:
1.)
Es gilt die Buchpreisbindung. Konkret nachzulesen hier und ergänzt hier.
Knapp zusammengefasst heißt das: Bücher haben feste Preise, an die sich alle Zwischenhändler halten müssen. Es gibt einige wenige begründete Ausnahmefälle, wie z.B. Räumungsverkäufe, Abverkauf von Mängelexemplaren, Massenverkäufe an Schulen, oder eben den Autorenrabatt.
2.)
Bücher verkaufen dürfen nur die Verlage (und die nur ihre eigenen Bücher!) und Buchhändler.
Eine rechtliche Grauzone sind Autoren, die ein eigenes Gewerbe angemeldet haben - dazu kommen wir noch weiter unten.
3.)
Ausnahme von Punkt 2: der nicht-gewerbsmäßige Verkauf von Büchern. Also wenn man z.B. auf dem Flohmarkt oder über eBay ein gebrauchtes Buch verscherbelt.
Schon hier muss man sehr aufpassen, denn man rutscht schneller in einen gewerbsmäßigen Verkauf rein, als man denkt.
Gewerbsmäßig heißt, dass man mit "Gewinnabsicht" verkauft und in "relevanter Stückzahl". Also: 5 Bücher verkaufen und an jedem 30 Cent verdienen kann im Zweifelsfall schon als gewerbsmäßiger Verkauf gewertet werden. (Denkt an die eBay-Verkäufer, die nichtsahnend ihren Kleiderschrank ausräumen, ein paar Stücke der gleichen Designer-Marke binnen kurzer Zeit verkaufen und dafür schon eine Abmahnung kriegen, weil sie ja gewerbsmäßig handeln würden. Passiert gar nicht so selten!)
4.)
Warum gewähren die Verlage ihren Autoren denn überhaupt Rabatt?
Antwort: das ist günstige Werbung für den Verlag. Autoren lieben es, ihre Bücher mit schöner Signatur an Freunde und Verwandte zu verschenken. Und kaufen deshalb selbst gleich 10 Stück. Dadurch wird das Buch für den Verlag kostengünstig weiter verbreitet, und je mehr Leute darüber sprechen, umso mehr Neukunden gibt es ...
5.)
Die meisten Verlage untersagen ihren Autoren den Weiterverkauf von mit Autorenrabatt gekauften Büchern.
(Es lohnt sich, das im eigenen Vertrag nachzulesen! Ich habe mal auf die Schnelle nachgeschaut und diese Klausel tatsächlich in den meisten meiner Verträge gefunden!)
Warum? Weil der Autor damit dem Verlag das Geschäft kaputtmachen kann. Theoretisch kann der Autor dem Verlag die ganze Auflage mit Rabatt abkaufen ... dann guckt der Verlag blöd und macht Verlust, weil er ja viel weniger Einnahmen hat, als er erwartet hatte. Ist tatsächlich schon passiert: hier nachzulesen im Wikipedia-Artikel über die Storyolympiade, im zweiten Absatz von "Historie".
6.)
Grundsätzlich untersagt ist auch, dass ein Autor vom Verlag erhaltene Belegexemplare weiterverkauft. Denn diese Exemplare stellen einen Teil des Autorenhonorars dar.
7.)
Ein Autor kann, z.B. im Rahmen einer Lesung, Bücher verkaufen, wenn dies mit dem Verlag so abgesprochen ist. Da ist es aber so, das der Autor in dem Moment als unbezahlter Verkäufer für den Verlag arbeitet. Der Verlag hat ihm vorher eine Kiste mit X Exemplaren zugeschickt, die der Autor in Verwahrung nimmt, aber nicht bezahlt. Der Autor verkauft auf seiner Lesung dann Y Bücher. Anschließend schickt er dem Verlag die Kiste mit X minus Y Büchern zurück, und schickt dem Verlag natürlich auch das gesamte eingenommene Geld.
8.)
Ganz selten gibt es den Fall, dass ein Verlag dem Autor ausdrücklich gestattet, zum Autorenrabatt verkaufte Bücher zum Normalpreis weiterzuverkaufen. Dafür muss, siehe Punkt 5, zwischen dem Autor und dem Verlag ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen. Und der Autor muss sich dessen klar sein, dass er in diesem Fall, siehe Punkt 3, in Gewinnabsicht handelt und in relevanter Stückzahl verkauft. Er handelt also gewerbsmäßig. Manche Autoren legalisieren sich dieses Handeln, indem sie ein Gewerbe anmelden als freiberuflicher Autor. Dann kommt man damit wohl zumindest dem Finanzamt gegenüber meist durch. Aber es ist eine rechtliche Grauzone, denn:
Sobald dieses Gewerbe die Haupteinnahmequelle des Autors darstellt, handelt er hauptberuflich. Und hauptberuflich Bücher verkaufen dürfen eben nur Buchhändler, siehe Punkt 2. (Und auch nur 20 Euro im Jahr können "Haupteinnahmequelle" sein! Nehmen wir an, jemand nimmt sich ein Sabbatical, arbeitet in keinem Brotjob, sitzt stattdessen schön daheim und schreibt. Um auf Lesungen verkaufen zu dürfen, meldet er ein Gewerbe an. Da er außer diesem Gewerbe ja im Sabbatical keine Einnahmen hat ... schwupps, ist er versehentlich in den Buchhandel gerutscht.)
Mein Fazit:
Bücher, die ich mit Autorenrabatt gekauft habe, würde ich niemals weiterverkaufen. Das wäre mir zu heiß.
Aber, wie gesagt, ich bin kein Jurist. Eure Meinungen interessieren mich!
Wenn man veröffentlicht hat, dann kann man gewöhnlich Exemplare des eigenen Buchs mit Autorenrabatt vom Verlag kaufen. Es tauchte die Frage auf, ob es legal ist, diese weiterzuverkaufen.
Vorab, ich bin natürlich kein Jurist. Korrekturen sind daher herzlich willkommen. Und ich beziehe mich explizit nur auf Deutschland. Aber ich schreibe hier mal, was meinem Kenntnisstand entspricht und was ich größtenteils auf der Seite vom Börsenverein des deutschen Buchhandels gelesen habe:
1.)
Es gilt die Buchpreisbindung. Konkret nachzulesen hier und ergänzt hier.
Knapp zusammengefasst heißt das: Bücher haben feste Preise, an die sich alle Zwischenhändler halten müssen. Es gibt einige wenige begründete Ausnahmefälle, wie z.B. Räumungsverkäufe, Abverkauf von Mängelexemplaren, Massenverkäufe an Schulen, oder eben den Autorenrabatt.
2.)
Bücher verkaufen dürfen nur die Verlage (und die nur ihre eigenen Bücher!) und Buchhändler.
Eine rechtliche Grauzone sind Autoren, die ein eigenes Gewerbe angemeldet haben - dazu kommen wir noch weiter unten.
3.)
Ausnahme von Punkt 2: der nicht-gewerbsmäßige Verkauf von Büchern. Also wenn man z.B. auf dem Flohmarkt oder über eBay ein gebrauchtes Buch verscherbelt.
Schon hier muss man sehr aufpassen, denn man rutscht schneller in einen gewerbsmäßigen Verkauf rein, als man denkt.
Gewerbsmäßig heißt, dass man mit "Gewinnabsicht" verkauft und in "relevanter Stückzahl". Also: 5 Bücher verkaufen und an jedem 30 Cent verdienen kann im Zweifelsfall schon als gewerbsmäßiger Verkauf gewertet werden. (Denkt an die eBay-Verkäufer, die nichtsahnend ihren Kleiderschrank ausräumen, ein paar Stücke der gleichen Designer-Marke binnen kurzer Zeit verkaufen und dafür schon eine Abmahnung kriegen, weil sie ja gewerbsmäßig handeln würden. Passiert gar nicht so selten!)
4.)
Warum gewähren die Verlage ihren Autoren denn überhaupt Rabatt?
Antwort: das ist günstige Werbung für den Verlag. Autoren lieben es, ihre Bücher mit schöner Signatur an Freunde und Verwandte zu verschenken. Und kaufen deshalb selbst gleich 10 Stück. Dadurch wird das Buch für den Verlag kostengünstig weiter verbreitet, und je mehr Leute darüber sprechen, umso mehr Neukunden gibt es ...
5.)
Die meisten Verlage untersagen ihren Autoren den Weiterverkauf von mit Autorenrabatt gekauften Büchern.
(Es lohnt sich, das im eigenen Vertrag nachzulesen! Ich habe mal auf die Schnelle nachgeschaut und diese Klausel tatsächlich in den meisten meiner Verträge gefunden!)
Warum? Weil der Autor damit dem Verlag das Geschäft kaputtmachen kann. Theoretisch kann der Autor dem Verlag die ganze Auflage mit Rabatt abkaufen ... dann guckt der Verlag blöd und macht Verlust, weil er ja viel weniger Einnahmen hat, als er erwartet hatte. Ist tatsächlich schon passiert: hier nachzulesen im Wikipedia-Artikel über die Storyolympiade, im zweiten Absatz von "Historie".
6.)
Grundsätzlich untersagt ist auch, dass ein Autor vom Verlag erhaltene Belegexemplare weiterverkauft. Denn diese Exemplare stellen einen Teil des Autorenhonorars dar.
7.)
Ein Autor kann, z.B. im Rahmen einer Lesung, Bücher verkaufen, wenn dies mit dem Verlag so abgesprochen ist. Da ist es aber so, das der Autor in dem Moment als unbezahlter Verkäufer für den Verlag arbeitet. Der Verlag hat ihm vorher eine Kiste mit X Exemplaren zugeschickt, die der Autor in Verwahrung nimmt, aber nicht bezahlt. Der Autor verkauft auf seiner Lesung dann Y Bücher. Anschließend schickt er dem Verlag die Kiste mit X minus Y Büchern zurück, und schickt dem Verlag natürlich auch das gesamte eingenommene Geld.
8.)
Ganz selten gibt es den Fall, dass ein Verlag dem Autor ausdrücklich gestattet, zum Autorenrabatt verkaufte Bücher zum Normalpreis weiterzuverkaufen. Dafür muss, siehe Punkt 5, zwischen dem Autor und dem Verlag ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen. Und der Autor muss sich dessen klar sein, dass er in diesem Fall, siehe Punkt 3, in Gewinnabsicht handelt und in relevanter Stückzahl verkauft. Er handelt also gewerbsmäßig. Manche Autoren legalisieren sich dieses Handeln, indem sie ein Gewerbe anmelden als freiberuflicher Autor. Dann kommt man damit wohl zumindest dem Finanzamt gegenüber meist durch. Aber es ist eine rechtliche Grauzone, denn:
Sobald dieses Gewerbe die Haupteinnahmequelle des Autors darstellt, handelt er hauptberuflich. Und hauptberuflich Bücher verkaufen dürfen eben nur Buchhändler, siehe Punkt 2. (Und auch nur 20 Euro im Jahr können "Haupteinnahmequelle" sein! Nehmen wir an, jemand nimmt sich ein Sabbatical, arbeitet in keinem Brotjob, sitzt stattdessen schön daheim und schreibt. Um auf Lesungen verkaufen zu dürfen, meldet er ein Gewerbe an. Da er außer diesem Gewerbe ja im Sabbatical keine Einnahmen hat ... schwupps, ist er versehentlich in den Buchhandel gerutscht.)
Mein Fazit:
Bücher, die ich mit Autorenrabatt gekauft habe, würde ich niemals weiterverkaufen. Das wäre mir zu heiß.
Aber, wie gesagt, ich bin kein Jurist. Eure Meinungen interessieren mich!
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