Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jugendgerichtliche / Rechtliche Frage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jugendgerichtliche / Rechtliche Frage

    Wenn ein Teenager - Alter kann noch variieren - unter Drogeneinfluss ein Auto klaut, einen Unfall baut (gegen Baum oder etwas Unbelebtes) und ggf. auch noch abhaut und ansonsten höchstens als pubertätsrebellisch eingestuft werden würde,
    - womit muss als Strafe gerechnet werden?
    - wann wird der Vorgang gelöscht?

    #2
    Kenne um 5 Ecken einen Fall, wo ein 15jähriger für 3 Monate in den Jugendknast muste für Auto klauen, Auto schrotten und dann "unerlaubt vom Unfallort entfernen". Allerdings war der Bengel auch schon mehrfach vorher aufgefallen wegen Körperverletzung und kleineren Drogendelikten.

    Wenn Dein Teenager zum ersten Mal unter Drogeneinfluss steht, oder man ihm das zumindest unterstellen kann, dann könnte sich das sogar strafmindernd auswirken - so nach dem Motto "Kumpels habe ihm was gegeben und danach wusste er nicht mehr, was er tat".

    Ob und wann der Vorgang gelöscht wird hängt - glaube ich - davon ab, ob es eine echte Jugendstrafe ist oder eine Erziehungsmaßregelung oder Zuchtmittel (reizend, dass es das Wort immer noch gibt, nicht?). Die beiden letzteren tauchen nicht im Führungszeugnis auf, wenn er irgendwann erwachsen ist.

    EDIT: Kurz googeln hat noch das hier erbracht: https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-ste...e15200176.html
    Always avoid alliteration.

    Kommentar

    Lädt...
    X
    Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung